Kostenübernahme bei Schlaftherapie
Schlaftherapie einfach erklärt: Alles zu Kostenübernahme, Zuzahlung und wie wir Sie bei der Genehmigung unterstützen.
Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkasse
Gesetzliche Krankenkassen finanzieren medizinisch notwendige Hilfsmittel fast vollständig. Voraussetzung dafür ist eine Diagnose durch einen Facharzt oder ein zertifiziertes Schlaflabor. Auf dieser Basis stellt der Arzt ein Rezept für Ihr individuelles Therapiegerät aus.
Die Versorgung über die Monatspauschale
Die Krankenkasse zahlt eine Pauschale für Ihre Versorgung. Ihr Therapiegerät bleibt Eigentum des Versorgers und steht Ihnen als Leihgabe zur Verfügung. Wir übernehmen in diesem Rahmen die regelmäßige Wartung und garantieren die technische Sicherheit.
Gesetzliche Zuzahlung und Befreiung
Für die Bereitstellung des Gerätes fällt eine einmalige gesetzliche Zuzahlung von zehn Euro an. Diese Gebühr entfällt, wenn Sie bei Ihrer Versicherung eine Befreiung für chronisch kranke Menschen erwirkt haben. Weitere laufende Mietkosten entstehen Ihnen bei einer Standardversorgung nicht.
Lösungen für Privatversicherte
Private Krankenversicherungen erstatten die Ausgaben für Ihre Schlafapnoe-Behandlung nach Ihrem persönlichen Tarif. Sie erhalten von uns eine Rechnung über die erbrachten Leistungen zur Einreichung bei Ihrem Versicherer. Beihilfeberechtigte reichen die Unterlagen zusätzlich bei ihrer zuständigen Beihilfestelle ein.
Informationen für Privatpatienten
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte nutzen oft spezifische Antragswege und Erstattungsmodelle. Wir haben alle wichtigen Details und Formulare für Ihre Privatabrechnung auf einer Spezialseite gebündelt.
Der Versorgungsprozess mit Kranz easy
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt von der ersten Diagnose bis zur täglichen Nutzung bei Ihnen zu Hause. Unser Team übernimmt die gesamte Organisation und den Papierkram, damit Sie schnell und entspannt mit Ihrer Behandlung starten können. Die folgenden fünf Phasen zeigen Ihnen den Weg zu Ihrer optimalen Versorgung.
Ärztliche Untersuchung
Nach der Untersuchung beim Facharzt erhalten Sie eine Verordnung für die notwendige Schlaftherapie. Dieses Rezept bildet die rechtliche Grundlage für die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung.
Übermittlung an Kranz easy
Senden Sie uns Ihr Rezept einfach zu. Wir erfassen Ihre Daten umgehend und leiten alle notwendigen Schritte für Sie ein.
Mögliche Wege der Rezeptübermittlung:
- Online: Direkt-Upload über unser Online‑Formular
- per E-Mail: vo@kranz.gmbh
- Übersendung per Fax: 03841 629032
- Zusendung per Post: Kranz GmbH | Bellevue 1-3 | 23968 Gägelow bei Wismar
- Arztpraxis: Direkte Weiterleitung durch Ihren Arzt
Kommunikation mit der Kasse
Unser Team erstellt einen detaillierten Kostenvoranschlag und übermittelt diesen direkt an Ihre Krankenkasse. Wir übernehmen den gesamten Schriftverkehr, damit Sie sich nicht um die Genehmigung kümmern müssen.
Zusage der Kostenübernahme
Die Krankenkasse prüft Ihren Antrag auf Basis der medizinischen Notwendigkeit. Sobald uns die Zusage vorliegt, informieren wir Sie sofort über die erfolgte Kostenübernahme und vereinbaren einen Termin.
Lieferung und Einweisung
Wir liefern Ihr neues Therapiegerät direkt zu Ihnen nach Hause. Ein Experte führt vor Ort eine fachgerechte Geräteeinweisung durch und erklärt Ihnen die Handhabung der Maske sowie die Gerätepflege.
Versorgung mit Zubehör
Eine hygienische Anwendung erfordert den regelmäßigen Austausch von Verbrauchsmaterialien. Die Kosten für Atemmasken, Schläuche und Filter sind meistens in der Versorgungspauschale Ihrer Kasse enthalten. Wir senden Ihnen die passenden Teile für Ihr Modell direkt nach Hause.
Diese Bestandteile sichern Ihren Therapieerfolg:
- Jährlich eine neue Schlaftherapiemaske
- Austausch der Filter im festgelegten Intervall
- Austausch von Atemschläuchen
Erstattung der laufenden Stromkosten
Der tägliche Betrieb Ihres Gerätes verbraucht elektrische Energie. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine pauschale Stromkostenerstattung durch ihre Krankenkasse. Wir liefern Ihnen die technischen Nachweise über die Leistungsaufnahme für Ihren Antrag.
Berechnen Sie Ihren voraussichtlichen Verbrauch und die mögliche Erstattungshöhe ganz einfach online. Unser Rechner hilft Ihnen dabei, den Überblick über Ihre jährlichen Energiekosten zu behalten.
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