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Abverordnung einreichen


Digitaler Versand und kostenloser Abholservice für Ihren Therapieabschluss.

Jetzt Abverordnung einreichen

Versorgung sicher beenden

Eine Genesung führt oft zum Ende der medizinischen Versorgung. Kranz easy begleitet Sie beim Abschluss Ihrer aktuellen Versorgung. Die Entscheidung zu Beendung einer Therapie trifft dabei immer Ihr behandelnder Arzt. Wir kümmern uns danach um die gesamte organisatorische Abwicklung.

Jede Beendigung einer Maßnahme benötigt eine formale Grundlage. Ihr Arzt stellt Ihnen dafür eine schriftliche Abverordnung aus. Dieses Dokument bestätigt das Ende der Notwendigkeit gegenüber Ihrer Krankenkasse. Ohne diesen Nachweis läuft der Versorgungsauftrag rechtlich gesehen weiter.


Abverordnung als formaler Beleg

Eine Abverordnung beendet die medizinische Notwendigkeit einer Maßnahme offiziell. Ihr behandelnder Arzt stellt dieses Dokument für Sie aus. Nur Ihr Arzt darf über das Ende einer Therapie rechtssicher entscheiden. Die Unterlage enthält alle wichtigen Angaben für die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

Gründe für den Abschluss der Versorgung durch den Arzt:

  • Vollständige Heilung einer Erkrankung
  • Änderung der Versorgungsstrategie
  • Dauerhafter Wechsel in eine stationäre Pflegeeinrichtung
  • Erreichen der ärztlich festgelegten Behandlungsziele

Vorteil der Abverordnung

Senden Sie uns die ärztliche Bescheinigung zeitnah nach dem Arztbesuch zu. Sie vermeiden dadurch unnötige Kosten oder überflüssige Lieferungen. Die Einreichung schützt Sie vor rechtlichen Problemen mit Ihrem Versicherungsstatus.

Prüfung durch Kranz easy

Unsere Experten prüfen Ihr Dokument sofort nach dem Eingang. Wir erfassen das Ende der Versorgung direkt in unserem System. Ein Mitarbeiter gleicht die vorliegenden Daten mit Ihrem aktuell Bestand ab. Wir bereiten danach alle notwendigen Schritte für die fachgerechte Rückholung der Geräte vor.


Therapiegeräte: Abholung und Rückgabe

Wir kontaktieren Sie telefonisch für eine persönliche Terminvereinbarung. Einer unserer Außendienstmitarbeiter holt nur die Hauptgeräte und die dazugehörigen Stromkabel bei Ihnen ab. Das restliche Zubehör verbleibt dauerhaft in Ihrem Haushalt und kann nach Abholung ohne Bedenken entsorgt werden. Wir organisieren den sicheren Rücktransport der gemieteten Therapiegeräte.

Bei der Abholung der Geräte erhalten Sie von unserem Fahrer einen schriftlichen Abholbeleg. Dieses Dokument dient Ihnen als rechtssicherer Nachweis über die Rückgabe der Technik. Sie können diesen Beleg bei Bedarf einfach bei Ihrer Versicherung einreichen. Damit belegen Sie den ordnungsgemäßen Abschluss der Maßnahme.

Verbrauchsmaterialien wie Masken, Schläuche oder Filter nehmen wir nicht wieder mit zurück. Strenge gesetzliche Hygiene-Regeln im Gesundheitswesen verbieten eine Rücknahme dieser gebrauchten Artikel. Dies gilt auch für Befeuchterflaschen oder Nasenbrillen. Entsorgen Sie diese Kleinteile bitte eigenständig über Ihren Hausmüll.


Sicherer Abschluss Ihrer Versorgung

Wir hinterlegen Ihre Abverordnung direkt in unserer digitalen Patientenakte. Danach schließen wir Ihren Fall in unserem System endgültig ab. Ab diesem Zeitpunkt stellen wir keine weiteren Rechnungen mehr an Ihre Krankenkasse. Damit endet die offizielle Belieferung durch Kranz easy für diesen Bereich.

Sollten Sie nach dem Abschluss noch weitere Fragen zu Ihrem Versicherungsverhältnis haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse. Wir haben zu diesem Zeitpunkt alle notwendigen Daten bereits erfolgreich an den Kostenträger übermittelt. Wir stehen Ihnen als erfahrener Partner für eine transparente Patientenbetreuung jederzeit zur Seite.


Jetzt Abverordnung hochladen

Übermitteln Sie uns jetzt Ihre Unterlagen für einen schnellen Abschluss. Füllen Sie dazu die Pflichtfelder im Formular aus und hängen Sie Ihr Foto oder Scan an. Wir kümmern uns umgehend um die fachgerechte Bearbeitung.

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Ich willige ein, dass Kranz easy meine Angaben zur Bearbeitung meiner Anfrage verarbeitet und mich hierzu per Telefon oder E-Mail kontaktiert. Soweit ich in meiner Anfrage Gesundheitsdaten angebe oder Unterlagen mit Gesundheitsdaten übermittle, bezieht sich meine Einwilligung auch auf diese Daten. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finde ich in der Datenschutzerklärung.

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